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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

Diese Bedingungen gelten für die Zusammenarbeit mit Unternehmen. Ergänzend und vorrangig gelten die individuellen Vereinbarungen des jeweiligen Angebots bzw. Auftrags.

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Entwicklungs- und sonstige Leistungen zwischen Timur Sereflioglu, Lindenallee 6, 57577 Hamm (Sieg) („Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern („Auftraggeber“).

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) erfolgt nicht.

(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsarten

(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der KI- und Software-Beratung, insbesondere Reifegrad-Analysen und Audits, Konzeption und Entwicklung von KI-gestützten Werkzeugen und Agenten, Prozess- und Automatisierungsberatung sowie Befähigung und Begleitung von Mitarbeitern.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Öffentliche Darstellungen (Website, Bericht, Quick-Win-Übersichten) sind unverbindliche Leistungsbeschreibungen, kein Vertragsangebot.

(3) Werkleistungen (Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB) sind Leistungen mit einem klar abgegrenzten, geschuldeten Ergebnis, insbesondere als Festpreis vereinbarte Projekte. Dienstleistungen (Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB) sind tätigkeitsbezogene Leistungen ohne geschuldeten Erfolg, insbesondere Beratung, Audits und Begleitung. Maßgeblich für die rechtliche Einordnung ist der tatsächliche Charakter der Leistung, nicht deren Bezeichnung.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch die in Textform (z. B. E-Mail) erklärte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig, vollständig und kostenfrei alle erforderlichen Informationen, Daten, Unterlagen und Zugänge (z. B. zu Systemen, Software, Schnittstellen) bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Bereitstellung der überlassenen Daten und zur Einräumung der Zugänge berechtigt ist und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

(3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen; hierdurch entstehende Mehraufwände kann der Auftragnehmer gesondert in Rechnung stellen.

§ 5 Leistungserbringung, Termine, Einsatz Dritter

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht nach dem anerkannten Stand der Technik.

(2) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Angegebene Lieferzeiträume sind unverbindliche Richtwerte, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Werkleistungen werden in der Regel als Festpreis, Dienstleistungen nach vereinbartem Tagessatz bzw. Aufwand abgerechnet.

(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(3) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei längeren Projekten können Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt vereinbart werden.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückzustellen.

§ 7 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen

(1) Die im Rahmen des Auftrags speziell für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnisse (z. B. individuell entwickelte Software, Konfigurationen, Konzepte, Auswertungen) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an diesen Arbeitsergebnissen mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke ein. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben sämtliche Rechte beim Auftragnehmer.

(3) Vorbestehendes Know-how, Methoden, Vorlagen, Bibliotheken und wiederverwendbare Komponenten des Auftragnehmers („Background-IP“) verbleiben beim Auftragnehmer. Fließen solche Bestandteile in die Arbeitsergebnisse ein, erhält der Auftraggeber daran ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht im erforderlichen Umfang.

(4) Enthalten Arbeitsergebnisse Open-Source- oder Drittanbieter-Komponenten, gelten zusätzlich deren jeweilige Lizenzbedingungen.

§ 8 Abnahme (bei Werkleistungen)

(1) Werkleistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Der Auftraggeber wird eine mangelfreie Leistung unverzüglich abnehmen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung unter Angabe von Mängeln in Textform verweigert oder die Leistung produktiv in Gebrauch nimmt.

§ 9 Gewährleistung

(1) Bei Werkleistungen leistet der Auftragnehmer bei Mängeln nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den Einschränkungen dieser AGB.

(2) Bei Dienstleistungen schuldet der Auftragnehmer eine fachgerechte Tätigkeit, nicht einen bestimmten Erfolg.

(3) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, in Textform anzuzeigen.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei einer ordnungsgemäßen, regelmäßigen und der Bedeutung der Daten angemessenen Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Auftragnehmers.

§ 11 KI-gestützte Leistungen — besondere Hinweise

(1) Soweit Leistungen den Einsatz generativer KI oder maschinellen Lernens umfassen, können KI-generierte Ergebnisse fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein und erfüllen nicht den Anspruch auf jederzeitige Richtigkeit.

(2) KI-gestützte Ergebnisse sind vor einem produktiven oder geschäftskritischen Einsatz durch den Auftraggeber bzw. fachlich geeignete Personen zu prüfen und freizugeben („Mensch am Hebel“). Die Verantwortung für den produktiven Einsatz und die daraus abgeleiteten Entscheidungen verbleibt beim Auftraggeber.

(3) Eine Gewähr für bestimmte, durch KI erzielte Ergebnisse oder Einsparungen wird nicht übernommen, soweit nicht ausdrücklich in Textform zugesichert.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke des Vertrags.

(2) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Dienstverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Bei Werkverträgen gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte (insbesondere § 648 BGB).

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 14 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Streik, Ausfall von Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Pandemien), die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien ihn für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist — soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.